Aktuelles Betriebskostenrecht bei Gewerbeimmobilien

Standort: Linder Hotel

Strasse: Unterrather Straße 108

Ort: 40468 – Düsseldorf (Deutschland)

Beginn: 12.06.2015 10:00 Uhr

Ende: 12.06.2015 17:00 Uhr

Eintritt: 1090.00 Euro (zzgl. 19% MwSt)

Betriebskosten werden nicht umsonst die „zweite Miete“ genannt. Gerade die Wirtschaftlichkeit eines gewerblichen Mietvertrages hängt nicht unwesentlich davon ab, welche Kosten der Mieter neben der Miete zu tragen hat und welche den Vermieter betreffen.

Obwohl sich die Rechtsprechung auch im Betriebskostenrecht überwiegend mit Wohnraummietverträgen befasst, gab es in den letzten Jahren eine Reihe von ganz wesentlichen Entscheidungen bezüglich der Umlage bestimmter „Nebenkosten“ auf den gewerblichen Mieter sowie der Anforderungen an eine wirksame Umlage.

Auch zu den spezifischen Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen im Gewerberaummietrecht sind in den letzten Jahren einige wichtige Entscheidungen ergangen, die bei der Objektbetreuung zu beachten sind.

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