Intensivkurs: Die neue Maschinenverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen

Beginn: 30.09.2021 09:00 Uhr

Ende: 30.09.2021 17:00 Uhr

Eintritt: 1695.00 Euro (zzgl. 19% MwSt)

Jetzt Ticket sichern

Intensivkurs: Die neue Maschinenverordnung der EU und ihre Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen

Am 21. April diesen Jahres hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) veröffentlicht. Dieser Vorschlag beinhaltet die neue Maschinenverordnung, welche die aktuell geltende Richtlinie ersetzen soll.

Auch wenn bis zur Verabschiedung der Maschinenverordnung noch ein politischer Prozess zu durchlaufen ist, zeigt sich schon jetzt, in welche Richtung die Entwicklung gehen wird und welche weitreichenden Änderungen in Aussicht stehen. Einen besonderen Schwerpunkt legt die neue Maschinenverordnung auf Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die die Sicherheit der Benutzer und Verbraucher sicherstellen soll. Ziel ist auch, mehr Rechtsklarheit zu schaffen, den Verwaltungsaufwand und auch die Kosten für Unternehmen zu verringern.

Verschaffen Sie sich einen ausführlichen Überblick über die Änderungen in Bezug auf die heute geltende Maschinenrichtlinie, vermeiden Sie so Aktionismus in letzter Minute und profitieren schon gleich zu Beginn von den Vorteilen der neuen Verordnung.

Maschinenrichtlinie und neue Maschinenverordnung der EU

+ Gründe für die neuen Maschinenverordnung

+ Konzept der Maschinenverordnung

+ Mögliche Fallstricke

+ Vorteile gegenüber der heutigen Richtlinie

Details zur Maschinenverordnung der EU

+ Unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen

+ Security Aspekte

+ Sichere Integration von KI-Systemen

+ Software als Sicherheitsbauteil?

+ Digitale Betriebsanleitungen mit der Verpflichtung zu kostenfreien Papierlieferungen auf Anfrage

+ Bedeutung von Vertriebsmitteln wie zum Beispiel Katalogen, Broschüren, Datenblättern und Anwenderhandbüchern

+ Konformitätsbewertungsverfahren: Baumusterprüfung oder zertifiziertes QS-System nach EG-Maschinenrichtlinie

+ Bedeutung für die Schweizer Maschinenindustrie

+ Umsetzung und Übergangsfrist

Vorbereitung von Schweizer Unternehmen auf die neue Maschinenverordnung

+ Vorbereitende Massnahmen

+ Notwendige Anpassungen

+ Organisatorische Besonderheiten

Informationen zur fachlichen Leitung

lic. iur. Hans-Joachim Hess ist Seniorpartner der Kanzlei Hess&Partner Rechtsanwälte in Küsnacht/ZH und Konsulent der Kanzlei Renneberg legal in Hamburg/D. Zudem leitet er seit 1991 das EBDI, Institut für technische Sicherheitsberatung in Küsnacht. Schon während seiner Tätigkeit bei der EU-Kommission 1985-1986 (Rechtsdienst) hat er sich intensiv mit Fragen der europäischen Produktsicherheit und Produkthaftung befasst. Heute berät er als Spezialist für Schweizer und europäisches Haftpflichtrecht zahlreiche Unternehmen im In- und Ausland. Seine Beratungsschwerpunkte: Produktehaftung und -sicherheit, CE-Kennzeichnung, Krisenmanagement und Notfallplan, Normenwesen, Technische Dokumentation, Qualitätsmanagement. Neben seinen zahlreichen Publikationen in der Schweiz und Deutschland ist er Verfasser der Gesetzeskommentare zum Schweizer Produktehaftpflichtgesetz und zum Schweizer Produktesicherheitsgesetz.

Weitere Details und Anmeldung www.vereon.ch/mrl

Die Vereon AG veranstaltet hochkarätige Tagungen, Konferenzen und Workshops zu aktuellen Themen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Ausgewiesene Experten aus Forschung, Wissenschaft, Praxis und Politik präsentieren regelmässig pragmatische Lösungsansätze und wegweisende Trends. Führungs- und Fachkräfte aller Branchen schätzen diese Informationsplattformen zum Wissensausbau, Erfahrungsaustausch und zur Gewinnung wertvoller neuer Kontakte.

Firmenkontakt
Vereon AG
Johannes von Mulert
Hauptstrasse 54
8280 Kreuzlingen
0041 71 677 8700
info@vereon.ch
http://www.vereon.ch

Pressekontakt
Vereon AG
Johannes von Mulert
Hauptstrasse 54
8280 Kreuzlingen
0041 71 677 8700
presse@vereon.ch
http://www.vereon.ch